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die Vertreibung
Benesch's Aktivitäten während des Krieges
der Weg zum Münchner Abkommen 1938
der tschechoslowakische Staat
der 1. Weltkrieg und das Ende der Donaumonarchie
vom latenten zum offenen Nationalismus
der Slawenkongress und die Folgen
die vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts
der Aufstieg Österreichs zur Großmacht
der Dreißigjährige Krieg
die Hussitenzeit, ein Religionen- oder Nationalitätenstreit
das goldene Zeitalter Böhmens
Böhmen wird Herzland des Reiches
Die Przemysliden
Vorgeschichtliche Besiedlung Böhmens
Vorbemerkung
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die
Vertreibung

    Über die Slowakei drangen die sowjetischen Truppen nach Mähren ein. Am 9. Mai besetzte die Rote Armee Prag. Die Amerikaner kamen von Westen nach Böhmen. Vor der Roten Armee flüchteten schon viele Deutsche nach Sachsen, Bayern und Österreich. Die meisten Protektoratsdeutschen aber blieben.
    Die sogenannte Wilde Austreibung begann am 5. Mai 1945 mit einer Revolution der Tschechen, mit blutigen Massenterror, Progromen, Exzessen und Massenvertreibungen aus den größten Städten, Sprachinseln und Randgebieten. Diese dauerte bis November 1945. Vom Januar bis November 1946 folgte die sogenannte Geregelte Vertreibung. Die 1115 Eisenbahntransporte in Viehwaggons mit durchschnittlich je 12 000 Sudetendeutschen gingen vorwiegend in die amerikanische Besatzungszone, d.h. nach Bayern, Nordwürttemberg, Nordbaden und Hessen.
    Die im Frühjahr in die tschechoslowakischen Gebiete übersiedelte tschechische Exilregierung unterstand zunächst dem Kriegs- und Okkupationsrecht der sowjetischen und amerikanischen Herrschaft. Mit dem Abmarsch der Truppen wurden auch die völkerrechtlich noch zu Deutschland gehörenden Sudetengebiete der Autorität der tschechoslowakischen Regierung unterstellt. Ein auf den 5. April 1945 datiertes Programm, von allen Mitgliedern der umgebildeten tschechoslowakischen Regierung unterzeichnet, wurde im Kaschauer Statut bekannt. In diesem offiziellen Staatsakt wird die Sudetenfrage im § VIII behandelt:
 a) Für Zuwanderer nach 1938: Widerruf des Niederlassungsrechts und Ausweisung.
 b) Als persönliche Straffolge: Ausweisung früherer tschechoslowakischer Staatsbürger und ungarischer Volkszugehörigkeit nach Verurteilung wegen Verbrechen gegen die tschechoslowakische Republik.
 c) Für Staatsbürger deutscher und magyarischer Volkszugehörigkeit (Staatsbürger vor 1938) genereller Entzug der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, aber mit der Einräumung der Wiedererteilung nach persönlicher Option auf Grund individueller Entscheidung.
    War im Kaschauer Staatsprogramm Ausweisung nur wegen Verbrechen gegen die tschechoslowakische Republik oder dem tschechischen Volk vorgesehen, so wurden diese durch die sogenannten Benesch-Dekrete aufgehoben oder geändert:
 19. Mai 1945: Das Vermögen und Eigentum der Deutschen wird unter nationale Verwaltung gestellt
 19. Juni 1945: Restributionsdekret über die Bestrafung nazistischer Verbrecher, Verräter und ihrer Helfershelfer
und über die Volksgerichte
 21. Juli 1945: Dekret über die Konfiszierung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen und Magyaren und die beschleunigte Aufteilung
 20. Juli 1945: Dekret über die Besiedlung der konfiszierten landwirtschaftlichen Bodens
 2. August 1945: Verfassungsdekret über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der
Personen deutscher und magyarischer Nationalität
 19. September 1945: Dekret über die Arbeitspflicht
 25. Oktober 1945: Dekret über die Konfiszierung des feindlichen Vermögens. Konfisziert wird ohne
Entschädigung
 8. Mai 1946: Gesetz, das alle Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der
Tschechen und Slowaken zusammenhängen oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der
Okkupation oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatten, als rechtmäßig erklärt, auch wenn sie nach
geltendem Recht als strafbar gewesen wären.
(Mit diesem Gesetz wurden alle an den Deutschen verübten Verbrechen und die Täter amnestiert.)
geschichte-10
Die sudetendeutschen Heimatvertriebenen und ihre Aufnahmeländer
    Mehr als 3 Millionen Sudetendeutsche mußten ihre Heimat verlassen. Facharbeiter und Spezialisten, die zur Fortführung der Betriebe benötigt wurden, behielt man zurück.Von den etwa 200.000 Zurückgebliebenen wurden über 60000 von den sogenannten Volksgerichten als Kriegsverbrecher verurteilt und zu Zwangsarbeit eingesetzt. Etwa 1000 wurden zum Tode verurteilt und erhängt. Die Zahl der Opfer der Vertreibung schwankt von 241000 (Statistisches Bundesamt Wiesbaden) und 272000 Menschen. Nach dem Stand von 1981 wird das gesamte enteignete private und öffentliche Volksvermögen der Sudetendeutschen mit 265 Milliarden DM angegeben.
    In das zerstörte und in vier Besatzungszonen geteilte Deutschland kamen mit den Sudetendeutschen Millionen anderer Flüchtlinge, Vertriebene und Heimatlose aus Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesien und dem Südosten. Für viele bedeutete dies jahrelanges Lagerleben. In der amerikanischen Zone, in der die meisten Sudetendeutschen Aufnahme fanden, stand sie Wohnraumbeschaffung unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung. In Wohnungen Einheimischer wurde Wohnraum beschlagnahmt. Wenn es auch nicht immer reibungslos vonstatten ging, so besserte sich das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Vertriebenen mit den Jahren.
    Neben der Wohnraumbeschaffung gab es das Arbeitsbeschaffungsproblem. Viele, vor allem Bauern, fanden in ihrem Beruf keine Arbeitsmöglichkeit. Ihr Arbeitswille und die Not zwang sie, sich als Hilfsarbeiter zu betätigen.
In der ersten Wahlperiode des ersten Deutschen Bundestages - noch unter Besatzungsrecht- wurden zahlreiche Gesetze, darunter das Lastenausgleichsgesetz, verabschiedet. Dieses verhinderte zu starke soziale Spannungen.
    Den Vertriebenen war es in den ersten Nachkriegsjahren von den Besatzungsmächten verboten, durch eigene Presse in Verbindung zu treten. Auch untersagte man jeglichen Zusammenschluß zu politischen und kulturellen Zwecken. Dieses Verbot wurde von den heimatvertriebenen Sudetendeutschen dadurch umgangen, dass man unter dem Deckmantel sozialer und kirchlicher Betreuung Verbindung aufnahm. 1948 begann der Aufbau der Sudetendeutschen Landsmannschaft. In der Eichstätter Adventserklärung vom 30. November 1949 veröffentlichten 17 sudetendeutsche Persönlichkeiten unterschiedlicher weltanschaulicher und parteipolitischer Herkunft die erste politische Willenserklärung von Sudetendeutschen vor der Öffentlichkeit. Sie lehnt eine kollektive Beschuldigung des tschechischen wie des polnischen Volkes ab, stellt jedoch fest Unsere unabdingbare Forderung ist die Rückgabe der Heimat in den Sprachgrenzen und Siedlungsverhältnissen von 1937.
    Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart vor dem Schloss die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung war der Kernsatz dieser Aussage. Die Vertriebenen wollten mit allen Kräften die Schaffung eines gemeinsamen Europas und den Wiederaufbau Deutschlands und Europas unterstützen.

Sudetendeutsche Geschichte