Heimatgruppe Aalen


im Deutschen Böhmerwaldbund e.V.


Heimatverband der Böhmerwäldler
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Geschichte der Sudetendeutschen
100 Jahre
Gustav Schuster
Der Vertreibungsbeschluß
, bei der Potsdamer Konferenz im Juli 1945 von Truman, Churchill und Stalin beschlossen, lautete:
(...) XIII. Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile
Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Über- führung (Transver) der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darum überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll ...
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Mehr als
3 Millionen Sudetendeutsche
wurden ohne Rücksicht auf Herkunft und politische Einstellung aus ihrer jahrhundertealten angestammten Heimat vertrieben. Ihr privates und öffentliches Vermögen in einem Gesamtumfang von 265 Milliarden DM (Stand 1981) wurde entschädigungslos enteignet. In den meisten Fällen wurden sie über Nacht und mit max. 50 Kilo Gepäck von Haus und Hof verjagt.
Dabei kam es zu über 240.000 sudetendeutschen Vertreibungsopfern. Viele von Ihnen wurden in offenen Massakern ermordet, haben aus Verzweiflung Selbstmord begangen, starben an Erschöpfung bei den Todesmärschen und in Lagern. Auf dem berüchtigten Todesmarsch von 20.000 Brünner Deutschen nach Niederösterreich zum Beispiel wurden mehrere Tausend Personen erschlagen und starben vor Erschöpfung.
Rund 200.000 Menschen, darunter auch Tschechen und Slowaken, wurden auf Grund des sog. Volksgerichtsdekrets  ab Mai 1945 interniert. Über 60.000 wurden nachträglich zu Kriegsverbrechern erklärt, rund 1.000 von Ihnen wurden gehängt. Die Verurteilten wurden teilweise bis zu 23 Jahren (1968) zur Zwangsarbeit herangezogen.